18. AUFENTHALTSGENEHMIGUNG IN DEUTSCHLAND, ANTRAGSVERFAHREN

Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Migration – Verfahren

Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland, im Folgenden Aufenthaltserlaubnis genannt

(Aufenthaltserlaubnis)

– nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), den Vorschriften des Bundesministeriums des Innern (BMI) und dem Strafverfolgungsverfahren des Ausländeramtes am Ort des mutmaßlichen Aufenthalts.

Auf der Grundlage von § 7 (Wirtschaftliche Selbstständigkeit – mehr dazu) und § 21 (Selbstständige Tätigkeit) des genannten Gesetzes gilt in beiden Fällen Folgendes

zunächst für 1 Jahr ausgestellt
zweimal für einen Zeitraum von 2 Jahren in Deutschland verlängerbar
gilt für den Antragsteller und seine Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder)
Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich
Nach 5 Jahren ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich
Nach weiteren 2 Jahren – Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, sofern die Person ihre bisherige Staatsbürgerschaft behält (insgesamt 7 Jahre)
private Krankenversicherungspflicht
für Kinder: kostenlose Schul- und Universitätsausbildung, als ob sie deutsche Staatsbürger wären.
sie haben das Recht, sich unbefristet (während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels) in Deutschland aufzuhalten und innerhalb des Schengen-Raums ungehindert zu reisen
Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer im Schengen-Raum; die Anforderungen werden von den jeweiligen Ausländerämtern festgelegt

Um die erste Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

über ein Vermögen von mehr als 1 Million EUR verfügen
Regelmäßiges Einkommen von mehr als 5.000 Euro
Ein Ort zum Leben in Deutschland
eine private Krankenversicherung abschließen
Sie müssen keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, nachstehend „Aufenthaltsgenehmigung“ genannt

(Niederlassungserlaubnis)

– Die Aufenthaltserlaubnis unterscheidet sich von der deutschen Staatsangehörigkeit nur dadurch, dass sie für Personen außerhalb des Schengen-Raums kein Wahlrecht und keine Visumspflicht vorsieht. Dies gilt für alle Familienangehörigen des Antragstellers in Deutschland.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie:

Sie sind seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
über ein angemessenes Einkommen oder finanzielle Sicherheit verfügen
nicht strafrechtlich verfolgt zu werden
Bestehen einer deutschen Sprachprüfung
über eine angemessene Unterkunft verfügen (gemietetes oder eigenes Eigentum ist akzeptabel)

7. wirtschaftliche Unabhängigkeit

Es sind keine Investitionen in Unternehmen oder Immobilien erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und den Vorschriften des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Die Anforderungen sind individuell und werden von Fall zu Fall festgelegt. Aufgrund unserer Erfahrung und Praxis können wir die wichtigsten Kriterien und Bedingungen für eine positive Entscheidung hervorheben:

– Vermögensbewertung: ab 1 Million € pro Familienmitglied (Immobilien, Unternehmen usw.)

oder

– 4.000 bis 5.000 ¤ pro Monat und Haushaltsmitglied (der Gesamtbetrag kann geringer sein).

Je nach Anzahl der Familienmitglieder kann der Bedarf geringer sein als der Gesamtbetrag. Als Vermögens- und Einkommensnachweis können alle gesetzlichen Gelder herangezogen werden, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Standort.

Das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland

Zusammenstellung von Dokumenten und Informationen zum Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit und anderer positiver Faktoren
Einreichung der Unterlagen bei der deutschen Vertretung in Ihrem Land (Botschaft oder Konsulat)
Der Antrag wird von der deutschen diplomatischen Vertretung und dem Ausländeramt in der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, individuell geprüft
Antragsteller erhalten ein dreimonatiges nationales Visum, nachdem sie eine positive Entscheidung erhalten haben
Einreise und Anmeldung in der eigenen oder gemieteten Wohnung
Falls erforderlich, kann sofort eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dieser kann auch innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden.
Innerhalb von 1 Monat: eine Aufenthaltserlaubniskarte im EU-Format (gilt auch für den Reisepass) für Deutschland

Verfahren der Verlängerung

Antrag bei dem Ausländeramt Ihres Wohnsitzes
Aufrechterhaltung der finanziellen Sicherheit
private Krankenversicherung
Ihr eigenes oder gemietetes Haus in Deutschland
Neue Aufenthaltserlaubniskarte, die innerhalb von 1 Monat in Deutschland ausgestellt wird

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