16. WIE ZAHLE ICH FÜR EINE IM BAU BEFINDLICHE IMMOBILIE IN DEUTSCHLAND?
Die Vergütung einer im Bau befindlichen Immobilie in Deutschland erfolgt auf der Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nach folgendem Schema:
Teilzahlung des im Bau befindlichen Grundstücks in Deutschland in Höhe von 25 % nach Erhalt der notariellen Bestätigung (30 % – 5 % gelten als Zurückbehaltungsrecht nach § 632 a Abs. 3 BGB)
28% Teilzahlung in Deutschland für eine im Bau befindliche Immobilie nach Fertigstellung des Rohbaus, einschließlich der Arbeiten an den Räumen
18 % Teilzahlung für den Bau in Deutschland, nach Fertigstellung von Dach, Dachrinnen, Erstinstallation Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation sowie Einbau der Fenster (inkl. Verglasung)
Teilzahlung von 20,5 % für die im Bau befindliche Immobilie. Schrittweise Übertragung des Eigentums.
Teilzahlung von 5 % für die im Bau befindliche Immobilie. Unmittelbar nach fristgerechter und mängelfreier Fertigstellung der Bauarbeiten.
Letzte Ratenzahlung von 3,5 %. Unmittelbar nach der vollständigen Fertigstellung der Wohnanlage, die auch eine Tiefgarage und Infrastruktur umfasst.
die Tiefgarage und die Infrastruktur.
WANN ERFOLGT DIE ERSTE ZAHLUNG FÜR EINE IM BAU BEFINDLICHE IMMOBILIE IN DEUTSCHLAND?
Das Datum der ersten Rate des Wertes der Immobilie wird dem Käufer vom Notar und dem Verkäufer mitgeteilt,
die Daten der nachfolgenden Zahlungen des Verkäufers.