9.WIE KANN ICH EINE WOHNUNG RESERVIEREN, DIE MIR GEFÄLLT?

Die Reservierung einer Wohnung oder eines Hauses wird vorgenommen, um die ausgewählte Immobilie vom Verkaufsmarkt zu nehmen und den Papierkram für den Kauf in die Wege zu leiten. Die Reservierung einer Immobilie erfolgt durch eine Vorauszahlung, die beweist, dass der Käufer es ernst meint.

Die Anzahlung entspricht in der Regel der Maklerprovision, und die Immobilie wird dann von uns oder vom Verkäufer für den Käufer reserviert und niemandem sonst angeboten. Die Höhe der pauschalen Reservierungs-/Machergebühr beträgt in der Regel 3,57 – 7,14% inklusive Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Buchungsbetrag von Objekt zu Objekt variieren kann.

Bei der Vorauszahlung wird zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen eine Vorauszahlungsvereinbarung geschlossen und ein Vermerk über die Reservierung des jeweiligen Objekts erstellt. Sobald die Reservierung erfolgt ist, werden dem Notar die Unterlagen der Immobilie übergeben: der Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, der Mietvertrag (falls vorhanden), auf dessen Grundlage der Vorvertrag für den Kauf aufgesetzt wird

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