10.WANN UND WIE MUSS ICH DEN KAUFPREIS FÜR DIE WOHNUNG BEZAHLEN?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Zahlung des Kaufpreises:
1) über das Treuhandkonto eines Notars
2) direkt auf das Konto des Verkäufers.
3) Zahlung über das Treuhandkonto des Notars:
Dies ist die bevorzugte Methode für ausländische Käufer von Immobilien in Deutschland. In diesem Fall wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Notar ein spezielles Treuhandkonto (Notaranderkonto) eröffnet, über das alle Transaktionen abgewickelt werden. Außer dem Notar hat niemand Zugriff auf das Konto.
Im Durchschnitt hat der Käufer 2 bis 4 Wochen Zeit, um den Kaufpreis und die Kaufkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren für die vorläufige und endgültige Eintragung, Einholung eines Grundbuchauszugs usw.) auf das Treuhandkonto einzuzahlen.
Die Einzelheiten des Treuhandkontos werden im Kaufvertrag festgelegt, und der Notar wird zusätzlich ein Schreiben über die Eröffnung des Kontos und die Notwendigkeit der Zahlung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist versenden.
Folgende Unterlagen werden der Bank zur Zahlung vorgelegt: Kaufvertrag in deutscher Sprache, Übersetzung des Vertrages ins Russische, notarielles Schreiben über die Eröffnung eines Treuhandkontos und Mitteilung unseres Unternehmens in russischer Sprache über die Notwendigkeit der Zahlung mit Angabe der vollständigen Bankverbindung im internationalen Format.
Nachdem der Käufer den angegebenen Betrag auf das Treuhandkonto eingezahlt hat, nimmt der Notar alle erforderlichen Zahlungen vom Treuhandkonto vor, sobald Rechnungen eingehen: Landgericht, Finanzdienst usw.
Der Kaufpreis wird erst dann an den Verkäufer gezahlt, wenn die folgenden Bedingungen für die Zahlung erfüllt sind
Löschung aller bestehenden, im Grundbuch eingetragenen Schulden und Belastungen durch den Verkäufer
Zahlung und Einholung der Genehmigung des Verwalters (falls erforderlich) für den Beitritt zur Eigentümergemeinschaft
Eintragung der vorläufigen Eintragung zugunsten des Käufers im Grundbuch (Auflassungsvormerkung)
Zahlung aller anderen Gebühren
2) Zahlung direkt auf das Konto des Verkäufers.
In einigen Fällen kann der Kaufpreis direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen werden. Auch hier trägt der Käufer kein Risiko, da der Kaufpreis erst dann auf das Konto des Verkäufers eingezahlt werden darf, wenn die folgenden Kriterien für die Zahlung erfüllt sind
Löschung aller bestehenden, im Grundbuch eingetragenen Schulden und Belastungen durch den Verkäufer
Zahlung und Einholung der Genehmigung des Verwalters (falls erforderlich) für den Beitritt zur Eigentümergemeinschaft
Eintragung der vorläufigen Eintragung zugunsten des Käufers im Grundbuch (Auflassungsvormerkung)
Begleichung aller anderen Rechnungen
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird vom Notar eine Preisfälligkeitsbescheinigung ausgestellt, aus der hervorgeht, dass alle Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind und der Kaufpreis auf das Konto des Eigentümers zu zahlen ist.
In diesem Fall sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer geschützt, denn nach Zahlung des Kaufpreises wird die vorläufige Eintragung im Grundbuch garantiert in die endgültige Eintragung des neuen Eigentümers geändert.